Sportseeschifferschein
Der freiwillig amtlicher Sportseeschifferschein (amtlich nicht vorgeschrieben) berechtigt gleichzeitig zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten und Traditionsschiffen.
Mindestalter: 16 Jahre
Erfahrungsnachweis: 1000 Seemeilen nach Erwerb des Sportbootführerschein-See (SBF-See)