Sportseeschifferschein

 

Der freiwillig amtlicher Sportseeschifferschein (amtlich nicht vorgeschrieben) berechtigt gleichzeitig zum Führen von gewerblich genutzten Ausbildungsyachten und Traditionsschiffen.

Mindestalter: 16 Jahre

Erfahrungsnachweis: 1000 Seemeilen nach Erwerb des Sportbootführerschein-See (SBF-See)