Sportbootzertifikat Motor
Motorboote bis 15 PS Antriebsleistung
Um das sichere Betreiben von Sportbooten mit einer Antriebsleistung von bis zu 15 PS weiterhin zu gewährleisten, haben der Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. (VDS) und der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) Anfang 2013 das Sportbootzertifikat Motor eingeführt. Sicherheit an Bord und der seemännisch richtige Umgang mit dem Boot stehen klar im Fokus der praxisnahen Schulung. Wichtigstes Ausbildungsziel ist der Erwerb der notwendigen Kenntnisse und der praktischen Fähigkeiten zum Führen eines solchen Bootes; weniger das Abarbeiten unzähliger Prüfungsfragen.
Für wen?
- Motorbootfahrer (kleines Kajütboot)
- Angler
- Schlauchbootfahrer und
- Segler (Boot mit Außen- oder Innerborder bis 15 PS)
- Ab 16 Jahren
Wo gültig?
- Auf allen deutschen Binnen- und Küstengewässern
(Ausnahmen: Rhein und Bodensee)
Was sind Ihre Vorteile?
- Praxisnahe Ausbildung – ohne Prüfung
- Kompetente Schulung durch lizenzierte Ausbilder
- Fachwissen mit den Schwerpunkten
Seemannschaft, Sicherheit und Bootspraxis
Wer bildet zum Sportbootzertifikat Motor aus?
- Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. (VDS) und
- Deutscher Motoryachtverband e.V. (DMYV)
Amtliche Führerscheine(Pflicht ab 15 PS) / Bodenseeschifferpatent ab 6 PS
Sportbootführerschein (SBF)
Der SBF ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.
Auf Binnenschifffahrtsstraßen ist der SBF vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder- und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS) In Berlin und Brandenburg ist der auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein deshalb unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen ist der SBF zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS)
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