Sportbootführerschein Binnen
Sie möchten auf Binnengewässern (Flüssen und Kanälen) Segeln oder Motorboot fahren? Achtung! Hier verlangen die Behörden eine Fahrerlaubnis! Jetzt heisst es, sich mit den Vorschriften zum Befahren der Binnenschifffahrtsstrassen vertraut zu machen. Eine umfangreiche theoretische und praktische Ausbildung ist erforderlich, um sich der Prüfung stellen zu können. Wollen Sie ein Motorboot fahren (Antriebsleistung mehr als 15 PS, Länge weniger als 15 m), dann ist der Sportbootführerschein-Binnen mit der Antriebsart "Motor" zwingend vorgeschrieben. Zum Befahren des Rheins benötigen Sie bereits am 5 PS den amtlichen Sportbootführerschein Binnen. Zum Befahren des Bodensees erhalten Sie gegen Vorlage des SBF-Binnen bei den Landratsämtern eine Erlaubnis während eines Urlaubs. Zum dauerhaften Befahren benötigen Sie das Bodenseeschifferpantent. Möchten Sie Segeln, dann benötigen Sie auf einigen, wenigen Gewässern den amtlichen Sportbootführerschein Binnen mit der Antriebsart Segeln (z.B. Berliner Gewässer) Auf den meisten Gewässern reicht die Vorlage des Segelgrundscheins. Mindestalter: Motorbootfahren: 16 Jahre / Segeln: 14 Jahre |