Motorboot

Praxisnahe Ausbildung für den führerscheinfreien Bereich bis 15 PS — das Sportbootzertifikat Motor. Plus Überblick zu den amtlichen Scheinen, sobald es mehr Motorleistung sein soll.

Motorboot bei Sonnenuntergang, Blick vom Bug auf offenes Meer mit Menschen in Rettungswesten

Sportbootzertifikat Motor

Das Sportbootzertifikat Motor garantiert eine praxisnahe Ausbildung mit den Schwerpunkten Seemannschaft, Sicherheit und Bootspraxis — ohne Prüfung.

Seit Oktober 2012 ist in Deutschland eine Ausweitung des führerscheinfreien Bereichs in Kraft (Bundestagsbeschluss 17/7937): Boote mit einer Leistung von bis zu 15 PS (11,03 kW) dürfen führerscheinfrei und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von Personen ab 16 Jahren gefahren werden — mit Ausnahme von Rhein und Bodensee.

Um den sicheren Betrieb solcher Boote zu gewährleisten, haben der Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. (VDS) und der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) Anfang 2013 das Sportbootzertifikat Motor eingeführt. Sicherheit an Bord und der seemännisch richtige Umgang mit dem Boot stehen im Fokus — weniger das Abarbeiten von Prüfungsfragen.

Mindestalter: 16 Jahre · Keine Prüfung.

„Sicherheit an Bord und der seemännisch richtige Umgang mit dem Boot stehen klar im Fokus — weniger das Abarbeiten unzähliger Prüfungsfragen.“

Für wen?

  • Motorbootfahrer (kleines Kajütboot)
  • Angler
  • Schlauchbootfahrer
  • Segler mit Außen- oder Innenborder bis 15 PS

Wo gilt es?

Auf allen deutschen Binnen- und Küstengewässern. Ausnahmen: Rhein und Bodensee.

Was sind die Vorteile?

  • Praxisnahe Ausbildung — ohne Prüfung
  • Kompetente Schulung durch lizenzierte Ausbilder
  • Fachwissen mit den Schwerpunkten Seemannschaft, Sicherheit und Bootspraxis

Amtliche Führerscheine ab 15 PS

Sobald es mehr Leistung wird, ist der amtliche Sportbootführerschein (SBF) Pflicht — und am Bodensee schon ab 6 PS das Bodenseeschifferpatent.

Der SBF ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen.

SBF Binnen

Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 m Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder mit einer Nutzleistung über 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein bereits für Fahrzeuge unter 15 m Länge und/oder mit mehr als 3,68 kW (5 PS).

In Berlin und Brandenburg ist der SBF auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch für Sportfahrzeuge unter Segel vorgeschrieben. Er kann unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit beidem erworben werden.

SBF See

Auf den Seeschifffahrtsstraßen ist der SBF mit Antriebsmaschine für Fahrzeuge mit mehr als 11,03 kW (15 PS) vorgeschrieben.

Motorboot mit Außenbordmotor, zwei Personen am Steuer, Fahrt über blau-grünes Meer mit breiter Bug- und Heckwelle

Bodenseeschifferpatent

Auf dem Bodensee gelten andere Gesetze, da die Anrainer-Staaten (Deutschland, Österreich und die Schweiz) sich auf eine gemeinsame Befahrensordnung einigen mussten. Hier ist das Bodenseeschifferpatent bereits ab 6 PS Pflicht.

Für den erfolgreichen Kursabschluss

Unsere Lehrbücher zum Thema Motorboot

Bereit fürs Motorbootfahren?

Finde eine VDS-zertifizierte Schule mit Yacht-Ausbildung und starte deinen Ausbildungs-Törn.