Funkzeugnisse: UBI, SRC und LRC
Sobald an Bord eine Funkanlage installiert ist, brauchst du ein Funkzeugnis — ganz gleich, ob du sie nutzt oder nicht. Drei Zeugnisse für drei Reviere: UBI auf dem Binnenrevier, SRC im UKW-Seefunk, LRC weltweit.
Sobald an Bord eine Funkanlage installiert ist, brauchst du ein Funkzeugnis — ganz gleich, ob du sie nutzt oder nicht. Drei Zeugnisse für drei Reviere: UBI auf dem Binnenrevier, SRC im UKW-Seefunk, LRC weltweit.

Sobald an Bord deines Bootes eine Funkanlage installiert ist, brauchst du ein Funkzeugnis — ganz gleich, ob du sie nutzt oder nicht. Welches: hängt davon ab, wo du unterwegs bist.
Wichtig: Das UBI ersetzt nicht das SRC. Wer auf Binnen und See funkt, braucht beide Scheine.
„Schon das bloße Vorhandensein einer Funkanlage an Bord macht das passende Funkzeugnis Pflicht — Nutzung egal.“
Das UBI ist dein Berechtigungsnachweis, eine UKW-Funkanlage auf deutschen und europäischen Binnenwasserstraßen zu bedienen. Schon das bloße Vorhandensein eines UKW-Geräts an Bord eines Binnenschiffs macht das UBI Pflicht.
Mit dem SRC funkst du im Seefunk auf UKW — inklusive DSC (Digital Selective Calling). Das SRC ist GMDSS-konform und damit dein Schlüssel zum weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem im Nahbereich (ca. 35 sm).
Das LRC ist das „große“ Allgemeine Funkbetriebszeugnis. Es berechtigt dich zur Teilnahme am Seefunk weltweit — auf UKW, Grenzwelle und Kurzwelle (MF/HF) sowie über Inmarsat-Satellit. Wenn du Hochsee oder Langfahrt planst, ist das LRC Pflicht — sobald entsprechende Funkanlagen an Bord sind.
SRC und LRC sind in das GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) eingebettet — das weltweite Notruf- und Sicherheitssystem auf See. Deine Funkanlage muss bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Hamburg angemeldet werden — dort erhältst du Rufzeichen, MMSI und ggf. ATIS-Kennung.
Alle drei Zeugnisse — UBI, SRC und LRC — werden international anerkannt und sind zeitlich unbefristet gültig.
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