Sporthochseeschifferschein
Weitere 1000 Seemeilen nach Erwerb des Sportseeschifferscheins (SSS) sowie eine theoretische Prüfung sind Voraussetzung; eine praktische Prüfung entfällt.
Der freiwillig amtliche (amtlich nicht vorgeschrieben) Sporthochseeschifferschein ist ebenfalls zum Führen von gewerblichen Ausbildungsyachten und gewerblich genutzten Sportbooten vorgeschrieben.
Mindestalter: 18 Jahre