Funkzeugnisse

Funkzeugnisse für Seefunkdienst (LRC/SRC) und Binnenschifffahrtsfunk (UBI) – Stand: 1. Januar 2004

Funkzeugnis lrc

Der Deutsche Segler-Verband (DSV) und der Deutsche Motoryachtverband (DMYV), beide Gründgensstr. 18, 22309 Hamburg, führen im Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen künftig die Prüfungen zum Erwerb folgender Funkbetriebszeugnisse für die Sportschifffahrt durch und stellen sie aus:

  • Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate – LRC)
  • Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC)

Funkbetriebszeugnisse für den Seefunk können gem. Beschluss 343 der Internationalen Fernmeldeunion nicht ohne den Nachweis englischer Sprachkenntnisse erworben werden. Der Erwerb des UBI befreit nicht von der Vollprüfung zum Erwerb des SRC. Die vor dem 1.1.2003 erworbenen Seefunkzeugnisse behalten ihre Gültigkeit.

 

Sprechfunkzeugnis ubi

Seit dem 1. Januar 2003 gilt ebenfalls die neue Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung mit den Bestimmungen
für den Erwerb des

  • UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).

Das UBI berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Zuständige Behörde für den Erwerb des UBI ist die Fachstelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken (FVT) in Koblenz, Weinbergstr. 11-13, 57070 Koblenz. Dieses Funkzeugnis kann bei den Prüfungsausschüssen des FVT und bei denen der o.g. Verbände erworben werden.

Inhaber "alter" UKW-Sprechfunkzeugnisse für den Seefunkdienst können weiterhin uneingeschränkt am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen. Eine Umschreibung ist nicht erforderlich.