Bodenseeschifferpatent

Sie möchten auf dem Bodensee eine Segelyacht oder ein Motorboot führen?

Für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 qm Segelfläche benötigen Sie hier das Bodenseeschifferpatent der Kategorie D. Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, auch Segelfahrzeuge, die 4,4 kW (6 PS) übersteigen, dürfen nur geführt werden, wenn der Schiffsführer ein Patent der Kategorie A besitzt.

Das Bodenseeschifferpatent wird auf Antrag auch ohne Prüfung in den Sportbootführerschein-Binnen umgeschrieben. Die Kategorie A (Motor)-Praxis kann für den Sportbootführerschein-See anerkannt werden, sofern eine Zusatzprüfung zum Thema Navigation abgelegt wurde.

Sofern Sie den Sportbootführerschein-Binnen unter Segel und/oder mit der Antriebsart Motor besitzen, kann Ihnen auf Antrag ein sogenanntes "Urlaubspatent" für die Dauer von vier Wochen/Jahr ausgestellt werden.