Wingsurf-/Wingfoil-Instructor

Wingsurf-/Wingfoil-Instructor-Ausbildung

Die Ausbildung zum Windsurf-/Wingfoil-Instructor umfasst ein 6-tägiges Seminar.Wer bereits Lehrer beim VDS ist (Windsurf-/Kitesurf-/Segel Basic- oder Catamaranlehrer) und das Windsurfen oder Wingfoilen sehr gut beherrscht (siehe Teilnahmevoraussetzungen) kann die Instructorlizenz in einem verkürzten dreitägigen Seminar erwerben.

Inhalte:

– Grundtechniken des Wingsurfens

– Grundtechniken des Wingfoilens

– Wingsurf- und Wingfoilequipment mit Schwerpunkt Schulungsequipment

– Didaktische Besonderheiten des Wingsports, geeignete Schulungsweg

– Besonderheiten im Verleih

– Perspektiven der Entwicklung des Wingfoil-Sports

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VDS-Wingsurfinstructor

Teilnahmevoraussetzungen:

  • sicheres Wingsurfen mit Höhehalten, Halse und Wende auf einem Schulungsboard
  • Mindestalter 18 Jahre

VDS-Wingfoilinstructor

Teilnahmevoraussetzungen:

  • sicheres Wingfoilen mit Halse und Fußwechsel
  • Mindestalter 18 Jahre 

Für die Erteilung der Lizenzen zum VDS-Wingsurf-/-foilinstructor sind ferner nach erfolgreichem Lahrgangsabschluss notwendig:

  • Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 2 Jahre, Umfang von 8 Doppelstunden)
  • DLRG-Rettungsschwimmabzeichen in Bronze

Fortbildung „Wingsurfen und Wingfoilen“

Diese Weiterbildung richtet sich an Wassersportlehrer und Personen mit anderer geeigneter Grundausbildung und baut auf bestehendes Grundwissen auf. Im Rahmen dieser Fortbildung kann bei geeigneten Grundvoraussetzungen die Prüfung zum VDS-Wingsurflehrer in Theorie und Praxis absolviert werden.

Inhalte:

– Grundtechniken des Wingsurfens

– Grundtechniken des Wingfoilens

– Wingsurf- und Wingfoilequipment mit Schwerpunkt Schulungsequipment

– Didaktische Besonderheiten des Wingsports, geeignete Schulungsweg

– Besonderheiten im Verleih

– Perspektiven der Entwicklung des Wingfoil-Sports

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Adressatenkreis: Wassersportinstruktoren und Sportlehrer

Dreitägiges Seminar

Kosten:

Lehrgangsgebühren incl. Lehrgangsmaterial (zzgl. ggf. Surfmaterialmiete):
EUR 390,00
Prüfung und Lizenzvergabe:
EUR 150,00
Kosten für Nachprüfung:
EUR 50,00

  1. Grundwissen
  • Materialkunde
  • Wetterkunde
  • Strömungen, Wellen, Gezeiten 
  • Spots
  • Bekleidung (Helm, Neoprenanzug, Schuhe, Trapez, Schutzweste)
  • Funktionsweise der Ausrüstung (Grundverständnis der Physik des Wingsports)
  • Rechtliches (Wegerecht, etc.)
  • Naturschutz
  1. Flug- und Fahrtechniken in der Einsteigerausbildung
  • Aufbauen, Abbauen und sicheres Lagern am Strand 
  • Wingsteuerung und Körperhaltung mit Demo Board 
  • Simulation an Land mit Demo Board: Start, Körperhaltung, Wingposition, Wing anpowern-depowern, Steuerung durch Wing Verlagern, Boarddrehung, Anpumpen
  • Ins Wasser gelangen
  • Selbstrettung
  • Wing drehen
  • Starten, Starttechniken mit unterschiedlichen Boards
  • Kurse Fahren
  • Halsen und Wenden
  • Anpumpen 
  • Foilen
  • Halsen und Fußwechsel
  • Notstopp, wie richtig anhalten
  • sicherer Umgang mit dem Motorboot bis 15 PS führerscheinfrei 
  • Rettung und Schulung eines Wingfoilers mit dem Motorboot 
  1. Methodik der Einsteigerausbildung
  • Unterrichtsorganisation und Übungsraum
  • Methodisches Vorgehen
  • Einsatz von Medien (Video Analyse, Lehrfilme/bücher)
  • Umgang mit Angst und Frust
  • Organisation einer Gruppe im Kursbetrieb
  • Wahl des richtigen Materials für die jeweilige Schülerin

Prüfungsinhalte:

  1. Praxisprüfung der Flug- und Fahrtechniken

Die flug- und fahrpraktische Prüfung besteht aus der schulungsgemäßen Demonstration relevanter Einsteigertechniken:

1.1. Grundtechniken und Sicherheits-bzw. Rettungstechniken

  • sicherer Umgang mit einem Wing auf dem Board und im tiefen Wasser
  • Demonstration von Selbstrettungstechniken
  • Demonstration des Startens
  • Fahren auf verschiedenen Kursen
  • Demonstration von Halse und Wende auf einem Schulungs-Wingsurfboard (Wingsurfinstructor)
  • Foilen auf allen Kursen mit Halse und Fußwechsel (Wingfoilinstructor)

Die flug- und fahrpraktische Prüfung wird bei einer Windgeschwindigkeit von 6-15 m/sec. in jedem Revier (außer einem Brandungsrevier) durchgeführt.

Die fahrpraktische Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens ausreichend bewertet sind.