Änderung der Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV)
Soll die Führerscheinpflicht für Motorboote abgeschafft werden? NEIN!!
VDS-Schulen berichten über eine teilweise starke Verunsicherung von SchülerInnen, die sich für die Ausbildung zu den Sportbootführerscheinen interessieren. Hervorgerufen werden diese Verunsicherungen hauptsächlich durch die unterschiedlichen Informationen in der Presse und durch „Hörensagen“. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von Unkenntnis über Spekulationen bis hin zu Falschinformationen. Der Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. wurde zu allen Gesprächen und Diskussionen, die im Bundesministerium für Verkehr im Referat WS 25 zu diesem Thema stattgefunden haben, eingeladen und informiert.
Zu den Verbandsgesprächen, ob vor Ort oder als Videokonferenz, waren zudem alle Verbände der Wassersportwirtschaft eingeladen, die im Lobbyregister eingetragen sind. Es wurde von den entsprechenden Referaten des BMV ausführlich informiert und die Verbände wurden zu Stellungnahmen angeregt, die vom BMV veröffentlicht wurden. Auch der VDS hat demnach eine Stellungnahme abgegeben.
Was ändert sich mit der neuen SportSchV?
Mit der neuen Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV) sollen die Vorschriften für die Sport- und Freizeitschifffahrt in einer Verordnung zusammengefasst werden. Es ist unter anderem geplant, die Prüfungsabnahme zu den Sportbootführerscheinen in Zukunft (frühestens ab 01.01.2028) in die Verantwortung von Verbänden zu geben, die sich beim BMV bewerben und als qualifiziert gelten müssen. Das bedeutet, dass es auch ab dem 01.01.2028 sowohl eine Theorieprüfung als auch eine Praxisprüfung zu den Sportbootführerscheinen geben wird.
Der Sportbootführerschein bleibt bestehen
Es gibt die Sportbootführerscheine weiterhin, allerdings nicht mehr mit Bundesadler, sondern als „Verbandsführerschein“. Er wird laut Entwurf genauso aussehen, unbeschränkt gültig sein und ist gleichzeitig ein internationaler Führerschein (ICC). Bundesweit arbeitende Verbände können sich beim BMV als prüfender Verband bewerben. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen regelt das Bundesministerium für Verkehr in einer Durchführungsrichtlinie in Abstimmung mit den Fachverbänden. Natürlich sind auch weiterhin Prüfungen im Ausland möglich. Die zuständige Behörde, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), führt ein Register über die Verbandsscheine, die Daten müssen von den prüfenden Verbänden übertragen werden.