Funkzeugnisse: UBI, SRC und LRC

Sobald an Bord eine Funkanlage installiert ist, brauchst du ein Funkzeugnis — ganz gleich, ob du sie nutzt oder nicht. Drei Zeugnisse für drei Reviere: UBI auf dem Binnenrevier, SRC im UKW-Seefunk, LRC weltweit.

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Wer braucht welches Funkzeugnis?

Sobald an Bord deines Bootes eine Funkanlage installiert ist, brauchst du ein Funkzeugnis — ganz gleich, ob du sie nutzt oder nicht. Welches: hängt davon ab, wo du unterwegs bist.

  • UBI — Binnenschifffahrtsstraßen mit UKW-Funkanlage
  • SRC — Seefunk auf UKW mit DSC, Reichweite ca. 35 sm
  • LRC — weltweite Fahrt mit UKW, Grenz-/Kurzwelle und Satellitenfunk (Inmarsat)

Wichtig: Das UBI ersetzt nicht das SRC. Wer auf Binnen und See funkt, braucht beide Scheine.

„Schon das bloße Vorhandensein einer Funkanlage an Bord macht das passende Funkzeugnis Pflicht — Nutzung egal.“

UBI — UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen

Das UBI ist dein Berechtigungsnachweis, eine UKW-Funkanlage auf deutschen und europäischen Binnenwasserstraßen zu bedienen. Schon das bloße Vorhandensein eines UKW-Geräts an Bord eines Binnenschiffs macht das UBI Pflicht.

  • Mindestalter: 15 Jahre — Antritt ab 14 Jahre und 9 Monate
  • Theorieprüfung: Multiple Choice — 22 Fragen aus einem Katalog von 130
  • Praktischer Sprechfunk am Funkgerät
  • Behörde: Fachstelle der WSV (FVT) Koblenz oder Prüfungsausschüsse von DSV/DMYV

SRC — Short Range Certificate

Mit dem SRC funkst du im Seefunk auf UKW — inklusive DSC (Digital Selective Calling). Das SRC ist GMDSS-konform und damit dein Schlüssel zum weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem im Nahbereich (ca. 35 sm).

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Englischkenntnisse — Grundkenntnisse Pflicht (ITU-Beschluss 343)
  • Prüfungsteile: Theorie + praktische Sprechfunkprüfung (Notverkehr, Routineverkehr, DSC-Bedienung)
  • Prüfung über DSV oder DMYV im Auftrag des Bundes

LRC — Long Range Certificate

Das LRC ist das „große“ Allgemeine Funkbetriebszeugnis. Es berechtigt dich zur Teilnahme am Seefunk weltweit — auf UKW, Grenzwelle und Kurzwelle (MF/HF) sowie über Inmarsat-Satellit. Wenn du Hochsee oder Langfahrt planst, ist das LRC Pflicht — sobald entsprechende Funkanlagen an Bord sind.

  • Mindestalter: 18 Jahre — Antritt ab 17 Jahre und 9 Monate
  • Englisch Pflicht — Notverkehr in Englisch wird geprüft
  • Umfang: UKW, MF/HF und Inmarsat C — voller GMDSS-Umfang
  • Prüfung: Theorie + Notfallmeldungen schriftlich + Praxis an DSC-Anlagen

GMDSS, BNetzA und internationale Anerkennung

SRC und LRC sind in das GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) eingebettet — das weltweite Notruf- und Sicherheitssystem auf See. Deine Funkanlage muss bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Hamburg angemeldet werden — dort erhältst du Rufzeichen, MMSI und ggf. ATIS-Kennung.

Alle drei Zeugnisse — UBI, SRC und LRC — werden international anerkannt und sind zeitlich unbefristet gültig.