Mitgliedschaft im VDS
Die Aufnahmebedingungen für Segel-, Catamaran-, Surf- und Motorbootschulen:
Personelle Voraussetzungen
- Segelschulen:
Schulleiter: SBF-Binnen, SBF-See, DSV-BK-Schein, Segellehrerlizenz "Grundschein", DSV A, B oder C - Motorbootschulen:
Schulleiter: SBF-Binnen, SBF-See - Catamaranschulen:
Schulleiter: Catlehrerlizenz C - Surfschulen:
Schulleiter: Surflehrerlizenz (ggf. F-Lizenz/Kitesurfing-Lizenz)
Sachliche Voraussetzungen für alle Schulen
- Schulungsraum mit sanitären Anlagen, Umkleidemöglichkeiten
- Ausreichender Boots- bzw. Boardpark
- Gesicherter, jederzeitiger Zugang zum Ausbildungsgewässer
- Schulungsmaterial nach den gültigen VDS-Lehrplänen bzw. Ausbildung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften (Verpflichtungserklärung).
Aufnahme in den VDS
Die Aufnahme in den VDS kann als ordentliches Mitglied oder als Interimsmitglied erfolgen.
Der Aufnahmeantrag ist auf besonderem Formblatt an die VDS-Geschäftsstelle zu richten.
Ordentliche Mitgliedschaft
Bei Erfüllung aller personellen und sachlichen Voraussetzungen kann die sofortige Aufnahme als ordentliches Mitglied erfolgen. Nach der Aufnahme tritt die Schule in alle Rechte und Pflichten eines VDS-Mitglieds ein. Das bedeutet, dass das Mitglied das aktive und passive Wahlrecht erhält und - bei Vorliegen der o.a. personellen Voraussetzungen - die Recht erhält, im Namen des VDS Prüfungen für die Segel-, Surf-, Katamaran- und Kitesurf-Grundscheine abzunehmen.
Interimsmitgliedschaft
Erfüllt eine Schule zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle Aufnahmevoraussetzungen, kann sie für die Dauer eines Jahres auf Probe in den VDS aufgenommen werden. Für die Dauer des Probejahres wird die Schule betreut, als wäre eine Aufnahme erfolgt. Ein aktives und passives Wahlrecht besteht nicht. Der Schule kann jedoch bei Vorliegen der o.a. personellen Voraussetzungen das Recht eingeräumt werden, im Namen des VDS Prüfungen für die Segel-, Surf-, Katamaran- und Kitesurf-Grundscheine abzunehmen.
Mitgliedsbeiträge
Ordentliche Mitglieder: 270,- Euro/Jahr
Interimsmitglieder: 100,- Euro/Jahr
VDS-anerkannte Schulen sind berechtigt,
- mit dem Prädikat "VDS-anerkannt" sowie mit dem VDS-Emblem zu werben;
- folgende Zertifikate nach Erteilung einer entsprechenden Prüferlaubnis in eigener Verantwortung zu erteilen:
- VDS/DSV-Segel-Grundschein
- VDS/DSV-Katamaran-Grundschein
- VDS/DSV-Windsurfing-Grundschein
- VDS/DSV-Kitesurfing-Grundschein
- sowie die entsprechenden Junior-Grundscheine
VDS-Mitgliedsschulen werden in das jeweils aktuelle Gesamtverzeichnis der VDS-Mitgliedsschulen aufgenommen, das auf allen Bootsmessen, an denen sich der VDS beteiligt, an Messebesucher ausgegeben und auf Anfrage individuell an Interessenten versandt wird. Die Schulen werden durch Verteiler über aktuelle, unterrichtsrelevante Änderungen im Führerscheinbereich etc. informiert.