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Mehr Freiheit ? - Weniger Sicherheit!
Stellungnahme des VDS zum Antrag der CDU/FDP-Fraktionen „Neue Impulse für die Sportschifffahrt!.
Sicherheit - und damit ungetrübter Genuss des Wassersports - ist das Ziel jeglicher Ausbildung der zukünftigen Wassersportler.
Das ist das übereinstimmende Fazit aus annähernd 50-jähriger Erfahrung der 230 im VDS organisierten Sportbootschulen in Deutschland.
Aus dem täglichen Kontakt mit Neueinsteigern und Interessenten wissen wir, dass die Welt der Schiffe, der Verkehrsvorschriften auf dem Wasser und die Grundregeln der sog. „Seemannschaft“ nicht zum normalen Erfahrungsfeld unserer Schüler und Gäste gehören. Deshalb betrachten wir es als fahrlässig, Neulingen ohne vorherige Ausbildung Ruder oder Steuerrad in die Hand zu geben.
Sollte der Antrag an den Bundestag in dem vorliegenden Umfang Gültigkeit erlangen, würde man dem Wassertourismus und den Wassersporttreibenden in Deutschland keinen Dienst erweisen.
Das Führen eines Sportbootes mit einer Motorleistung von bis zu 15 PS auf den See- und Binnenwasserstraßen ohne Ausbildung und Vorkenntnisse birgt ein hohes Sicherheitsrisiko sowohl für den Fahrer, als auch für die übrigen Verkehrsteilnehmer. Ein weiteres Risiko bestünde darin, dass zukünftig auch Jugendliche unter 16 Jahren ohne Vorkenntnisse mit Sportbooten die Schifffahrtsstraßen befahren könnten.
Die im Antrag geforderte vermehrte praktische Ausbildung, für die sich die Sportbootschulen des VDS schon seit längerem einsetzen, sehen wir jedoch diametral zu einer Führerscheinfreiheit bis 15 PS.
Die angestrebte Möglichkeit, auch auf ausgewiesenen Revieren der Ostsee, zwar mit einer Charterbescheinigung, aber ohne Ausbildung und Führerschein, Yachten oder Hausboote führen zu können, zeugt von mangelnder Revierkenntnis der Antragsteller. Gerade die Küstenreviere sind doch die risikoreichsten Gewässer in Sachen Navigation, Seeverkehrsrecht, Seezeichen und Seemannschaft.
Unter diesen Gesichtspunkten kann nur mangelnde Sach- und Revierkenntnis der Grund sein zu der Forderung, Charteryachten mit Funkanlagen nur dann auszurüsten, wenn sie außerhalb der Küstengewässer unterwegs sind.
Die Absicht der CDU/FDP-Fraktion sich für eine Verbesserung der Ausbildungsqualität einzusetzen, kann nicht durch ein für die Ausbildung „einheitliches Qualitätssiegel“ geschaffen werden. Da die Strukturen der einzelnen Ausbildungsstätten, und auch die Unterrichtsformen zu den einzelnen Sportarten unterschiedlich sind, sollte hierzu die Kompetenz und Fachkenntnis der gewerblichen Ausbildungsorganisationen zu Rate gezogen werden.
Mit den bereits in die Wege geleiteten neuen Prüfungsanforderungen, die zum 01.05.2012 in Kraft treten, ist unseres Erachtens der Einstieg in die Sportschifffahrt bereits erleichtert, ohne die Sicherheit auf dem Wasser dem Gewinnstreben der gesamten Bootswirtschaft zu opfern, für die laut eigener Aussage, die „geplante Liberalisierung der Führerscheinpflicht wie ein Konjunkturprogramm“ wirken soll.(Quelle:www.bvww.org)