Verband Deutscher Sportbootschulen e. V.

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Stellungnahme des VDS zu den Aktivitäten der politischen Gremien zum Thema „Reform der Sportbootführerscheine“ und Bemerkungen in Unkenntnis bestehender Ordnungen.

Die Bundestagsabgeordneten Torsten Staffeldt (FDP) und Hans-Werner Kammer (CDU), Mitglieder der Verkehrsarbeitskreise der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der FDP-Bundestagsfraktion, haben am 22.8.2011 in Bremen eine Initiative vorgestellt, die Führerscheinpflicht für Sportboote auf Bundeswasserstraßen (derzeit ab 5 PS) auf Bootslänge (ab 15 m) und Höchstgeschwindigkeit (ab 20 km/h) umzustellen.
Gemeint ist das so genannte  Holland-System (- FS-Pflicht ab 15 m Bootslänge / 20 km/h Höchstgeschwindigkeit-) das insbesondere vom Dachverband Wassersportwirtschaft BVWW angestrebt wird. Interessanterweise wird dieses System auch vom Dachverband der „Sicherheit auf den Straßen und Autobahnen“ (-ADAC-) bevorzugt.

Der VDS steht weiterhin zu dem Grundsatz: Solange Wassersport auch auf den Bundeswasserstraßen möglich ist, die gleichzeitig von der Berufsschifffahrt für den Personen- und Güterverkehr und von der Sportschifffahrt gemeinsam genutzt werden, muss es eine solide Ausbildung der Wassersportler geben, die zu einem sicheren Miteinander mit der gewerblichen Schifffahrt notwendig ist.
Der Verkehr auf den Wasserstraßen braucht strenge Regeln, wobei es unerheblich ist, wie langsam oder wie kurz das Fahrzeug ist.

Die vom ADAC-Sportschifffahrtsleiter Dr.S.Häbich als „desaströs“ bezeichnete Situation wegen der noch nicht umgesetzten Forderung nach Einführung von Mindeststandards für alle an der Ausbildung beteiligten Verbände,  möchte der  Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. "freilich" nicht auf sich sitzen lassen.

Die Fachkompetenz aller Sport- und Schulverbände in der Ausbildung der  Wassersportler hat eine lange und bewährte Tradition. Die Verkehrswege sind vergleichsweise sicher. Die Zahl der Havarien mit Beteiligung von Sportbooten ist gering.
Warum also soll ein funktionierendes System neu erfunden werden?

Die Mitgliedschaft einer Schule in einem der genannten Ausbildungsverbände setzt  die  Erfüllung der gewerbe- und steuerrechtlichen Voraussetzungen eines Unternehmens voraus und  ebenso die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Bau, Ausrüstung und Besetzung bei den zur Ausbildung eingesetzten Booten.
Wir sind davon überzeugt, dass  Kompetenz und Erfahrungen auf  dem Gebiet der Ausbildung  nicht durch  einen Wirtschaftsverband und auch nicht durch den Verband, der sich „Sicherheit auf den Straßen und Autobahnen“ auf die Fahnen geschrieben hat, in Frage gestellt werden sollte.
Die Tatsache, dass gewerbliche Ausbildungsstätten in Deutschland keiner staatlichen Zulassung bedürfen, ermöglicht daher auch unseriösen Mitbewerbern auf dem Gebiet der Ausbildung tätig zu sein.

Erfolgversprechender wäre demnach die positive Darstellung der anerkannten Schulen, die sich freiwillig den bestehenden Qualitätskriterien stellen, anstatt diese Schulen ständig mit jeglichem Wildwuchs mit „Bauchläden und Dumpingpreisen“ in einem Atemzug zu nennen.