Verband Deutscher Sportbootschulen e. V.

Kitesurflehrer-Lizenz

Der Inhaber der Kitesurfing-Lehrer-Lizenz kann an einer anerkannten Wassersportschule eingesetzt werden. Er übernimmt die Ausbildung zur Kitesurfing-Basic-Licence und prüft nach Auftrag der Schulleitung.

Die aktuellen Lehrgangstermine finden Sie unter VDS - Aktuell.

Ausbildung zum VDS/DSV-Kitesurfinstructor

Struktur der Ausbildung:

Die Ausbildung zum DSV-/VDS-Kitesurfinstructor erfolgt in Kooperation beider Verbände hinsichtlich Aufbau und inhaltlicher Gestaltung. Die Ausbildung dauert 10 Tage und gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Lehrgänge. Nach Absolvieren des Lehrgangs der Stufe 1 und erfolgreicher Prüfung (alle Prüfungsteile müssen mit bestanden gewertet sein) erhält der Absolvent die DSV-/VDS-Kitesurfinstructor-Lizenz. Diese Lizenz berechtigt, Kitesurfer im Einsteigerniveau des Kitesurfens selbstverantwortlich auszubilden.

An die Lizenzstufe 1 schließt sich ein 100 stdg. Praktikum an, das an einer Kitesurfschule oder einer entsprechenden Einrichtung (z.B. DSV-Surfverein) zu absolvieren ist.

Darauf aufbauend kann der Lehrgang Stufe 2 absolviert werden, der nach erfolgreicher Prüfung mit dem Erwerb der VDS/DSV-Master-Kitesurfinstructor-Lizenz abschließt. Diese Lizenz berechtigt, Kitesurfer im Aufsteiger- und Könnerniveau des Kitesurfens auszubilden und eine Kitesurfschule selbständig zu leiten.

Termine: siehe unter "Aktuelles"

Stufe 1: Ausbildung zum VDS/DSV-Kitesurfinstructor

Stufe 2: Ausbildung zum VDS/DSV-Master-Kitesurfinstructor

Umfang: 6 Tage (Stufe 1)

4 Tage (Stufe 2)

Zwischen Stufe 1 und 2 ist ein 100 stdg. Praktikum an einer Kitesurfschule oder einer ent­sprechenden Einrichtung (z.B. DSV-Surfverein) zu absolvieren.

Kosten: Lehrgangsgebühren incl. Lehrgangsmaterial

(Stufe 1) EUR350,-

(Stufe 2)EUR 250,-

Prüfungsgebühren und LizenzvergabeEUR 70,-

Kosten für Nachprüfung EUR 30,-

Lizenzstufe 1

Teilnahmevoraussetzungen:

Kitesurfing-Grundschein

· sicheres Kiten mit Höhehalten, Straßenbahnwende, Halsen auf einem Bidirectional- Board

· Mindestalter 18 Jahre

· tabellarischer Lebenslauf

· Nachweis über eine Haftpflicht- und Krankenversicherung

· 2 Passbilder

Für die Erteilung der Lizenz zum VDS/DSV-Kitesurfinstructor sind ferner nach erfolgreichem Lahrgangsabschluss notwendig:

· Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 2 Jahre, Umfang von 8 Doppelstunden)

· DLRG-Rettungsschwimmabzeichen in Bronze

Ausbildungsinhalte:

1. Vorbereitung

· Kitesurf spezifische Stretching Übungen nach Aufwärmen

· Einsteigermaterial (Kite, Bar, Board, Sicherheitssysteme)

· Bekleidung (Neoprenanzug, Schuhe, Trapez, Schutzweste)

· Kiteaufbau (Aufpumpen, Kite drehen und sichern, Leinen auslegen und anknüpfen, Auslösen der Bar)

· Bedeutung des Windfensters

· Rettung eines Kiters mit dem Motorboot

2. Flug- und Fahrtechniken in der Einsteigerausbildung

Aufbau, Auslösen des Sicherheitssystem

· Startvorbereitung (Helfer ausbilden)

· Starten und Landen (an Land und im Wasser)

· Auslösen der Bar im stehtiefen Wasser

· Flugschule; Steuern/Flugübungen an Land/im Wasser (Achtenflug, einhändiges Fliegen,Sinuskurven, Stand up, Blindflug, Pirouette, Kiteloop, Bodydrag) mit Übungskites

· Powern und Depowern

· Relaunch

· Didaktische Vorübung zum Wasserstart im Bodydrag: Powerstroke und anschliessende Sinuskurven

· Vorübung zum Wasserstart-Stabilisationsübung mit Brett

· Wasserstart (Stabilisationsübungen zum Wasserstart)

· Notstopp, wie richtig anhalten

· Fehleranalyse in der Phase zwischen ersten Wasserstarts und längeren Fahrten

· Fahren und Höhelaufen

· Fahren bei Überpower/Unterpower (Sinuskurventechnik)

· Sichern und Abbergen des Kites im Wasser und anschließendem Self-Rescue

· Straßenbahnwende

· Halse (into switch/in switch position/mit Kiteloop)

· Basissprung

3. Theoretische Grundlagen

· Theorie zur Fahrtechnik-typische Fehlerbilder analysieren und didaktische Übungsreihen zur Korrektur dieser Fehler

Materialkunde

· Aerodynamische Grundlagen (Kurse und Winde)

· Sicherheitsaspekte beim Kitesurfunterricht und freien Kitesurfen

(Wasserverkehrsrecht, Ausweichregeln, Verhalten in Notsituationen)

häufigsten Gründe für Unfälle beim Kiten

· Wetterkunde

· Naturschutz

4. Methodik der Einsteigerausbildung

· Unterrichtsorganisation und Übungsraum

· Methodisches Vorgehen

· Einsatz von Medien (Video Analyse, Lehrfilme/bücher)

· Umgang mit Angst und Frust

· Organisation einer Gruppe im Kursbetrieb

·

Prüfungsinhalte:

1. Praxisprüfung der Flug- und Fahrtechniken

Die flug- und fahrpraktische Prüfung besteht aus der schulungsgemäßen Demonstration relevanter Einsteigertechniken:

1.1. Flugtechniken und Sicherheits-bzw. Rettungstechniken

· sicheres Fliegen eines Schulungskites im Windfenster im Wasser

- Bodydrag auf allen Kursen über eine Strecke von 50 m (in steh- oder schwimmtiefem Wasser)

· Bodydrag auf allen Kursen, auch im Tandem

Auslösen des Sicherheitssystem aus voller Fahrt mit anschliessendem Zusammenbau und Relaunch

· Auslösen des Sicherheitssystems mit Abbergen des Kites-danach selfrescue

· Demonstration von Sinuskurven Techniken

· Kiteloop

1.2 Fahrtechniken

· Wasserstart aus schwimmtiefem Wasser zu beiden Seiten

· Halb- und Amwindfahren mit Halsen zu jeder Seite (eine Luvstrecke von 100 m zwi­schen zwei Bojen mit min. zwei gestandenen Halsen innerhalb von 5 min. aufkreu­zen)

· Basissprung

· Board aus dem Wasser aufnehmen und nach Lee (50 m querab vom Aufnahme-punkt) bringen

Die flug- und fahrpraktische Prüfung wird bei einer Windgeschwindigkeit von 6-15 m/sec. in jedem Revier (außer einem Brandungsrevier) durchgeführt.

Die flug- und fahrpraktische Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindes­tens ausreichend bewertet sind.

2. Lehrfähigkeit

Die Lehrfähigkeit wird durch eine Lehrprobe überprüft. Die Lehrprobenthemen werden min. einen Tag vor der Prüfung bekanntgegeben. Die Planung ist für ca. 20 min. zu konzi­pieren. Ein schriftlicher Unterrichtsentwurf ist der Prüfungskommission vor Beginn der Lehr­probe auszuhändigen.

3. Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung (60 min. Dauer) mit Fra­gen aus den praktischen, theoretischen und methodischen Ausbildungsbereichen. Min­destens 70% der erreichbaren Punkte sind für das Bestehen der schriftlichen Prüfung erfor­derlich.

4. Praktikum

o Nachweis über ein 100stdg. Praktikum an einer anerkannten Kitesurfschule oder einer entsprechenden Einrichtung (z.B. Surfverein)

5. Prüfungskommission

Die einzelnen Prüfungsteile werden von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission abge­nommen.

Lizenzstufe 2 Master-Kitesurf-Instructor

Teilnahmevoraussetzungen:

erfolgreiche Teilnahme an der Lizenzstufe I und abgeschlossene, bestandene Prüfung

· Nachweis zum Führen eines Rettungsfahrzeuges unter Motor (über 3,68 KW) im Binnen-

bzw. Seebereich (Sportbootführerschein Binnen oder See)

Ausbildungsinhalte:

1. Fahrtechniken für Aufsteiger und Könner

· Switchfahren

· Halse (into switch/in switch position/mit Kiteloop)

· “Blind” fahren

· Springen (Chickenjump, Grabs)

· Sprungvarianten (Backflip, Frontflip)

· Unhooked

2. Weiterführende theoretische Kenntnisse

· Mentalgestütztes Techniktraining im Kitesurfen

· Sportmedizinische Aspekte des Kitesurfens

· Verbandsrecht

· Aufbau und Leitung einer eigenen Kitesurfschule/Betriebsführung

· Schulung und Rettung mit Motorboot

· Einsatz von Medien (Videoanalyse, Lehrfilme und Bücher) im Fortgeschrittenen Bereich

· Event Organisation

·

Prüfungsinhalte:

1. Praxisprüfung der Fahrtechniken

Die fahrpraktische Prüfung besteht aus der schulungsgemäßen Demonstration relevanter Aufsteigertechniken:

· Halbwindfahren mit Halsen (into switch/in switch position/mit Kiteloop) zu jeder Seite in Gleitfahrt

· Unhooked Basissprung

· diverse Sprungvarianten (einen Grab-, einen Rotations- und einen Transitionssprung)

Die fahrpraktische Prüfung wird bei einer Windgeschwindigkeit von 6-15 m/sec. in jedem Revier (außer einem Brandungsrevier) durchgeführt.

Die flug- und fahrpraktische Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindes­tens ausreichend bewertet sind.

2. Lehrfähigkeit

Die Lehrfähigkeit wird durch eine Lehrprobe überprüft. Die Lehrprobenthemen werden min. einen Tag vor der Prüfung bekanntgegeben. Die Planung ist für ca. 20 min. zu konzi­pieren. Ein schriftlicher Unterrichtsentwurf ist der Prüfungskommission vor Beginn der Lehr­probe auszuhändigen.

3. Theoretische Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung (60 min. Dauer) mit Fra­gen aus den praktischen, theoretischen und methodischen Ausbildungsbereichen. Min­destens 70% der erreichbaren Punkte sind für das Bestehen der schriftlichen Prüfung erfor­derlich.

4. Prüfungskommission

Die einzelnen Prüfungsteile werden von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission abge­nommen.

Neue Konzeption:

Stefan Fuhrmann und Christian Schmitt (VDS) und Dr. Christopher Zitzmann (DSV),

Oktober 2006 (Überarbeitung Januar 2007)