Lizenzen des DSV
Segellehrerlizenzen A, B und uneingeschränkte Lizenz C
Der Verband Deutscher Sporbootschulen e.V. (VDS) und der Deutsche Segler-Verband (DSV) fördern die Ausbildung der Segler, damit diese sich auf den Wasserstraßen, die neben dem Sport auch dem Verkehr dienen, rechtlich und seemännisch richtig verhalten.
Zur Sicherung einer hohen Qualität der Ausbildung halten die gewerblichen Segelschulen zusammen mit dem DSV ein gemeinsames Ausbildungs- und Prüfungssystem vor.
Die durch den VDS ausgebildeten Segellehrer erhalten nach bestandener Prüfung durch den DSV eine Segellehrerlizenz. Durch dieses System ist eine genormte Ausbildung der Wassersportler sichergestellt.
Grundlage der Ausbildung sind die DSV-Anerkennungsvorschriften für Segellehrer. Wegen des hohen Anspruchs der Unterrichtsinhalte werden Teilbereiche der Seminarausbildung im Auftrage des VDS von Fachreferenten übernommen.
DSV-A-Lizenz
Befähigung zum Vermitteln der Lehrinhalte und Lernziele der Prüfungen zum Sportbootführerschein-Binnen unter Antriebsmaschine und unter Segel sowie zum Sportbootführerschein-See
DSV-B-Lizenz
Befähigung zum Vermitteln der Lehrhinhalte und Lernziele der Prüfungen zum Sportküstenschifferschein unter Antriebsmaschine und unter Segel sowie zum Sportseeschifferschein unter Antriebsmaschine und unter Segel.
DSV-C-Lizenz
Befähigung zum Vermitteln der Lehrinhalte und Lernziele der Prüfung zum Sporthochseeschifferschein unter Antriebsmaschine und unter Segel.
DSV-Segellehrer-Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur DSV-Segellehrerprüfung A ist die Teilnahme an einem VDS-Segellehrerseminar.