Catamaranlehrer-Lizenz
Grundlage der Ausbildung sind die VDS-Anerkennungsvorschriften für Katamaranlehrer. Das Seminar dauert 10 Tage; der Bewerber muss zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits über Lehrpraxis verfügen.
Nach Bestehen der Katlehrerlizenzprüfung "C" ist der Inhaber berechtigt, Prüfungen zum Erwerb des Kat-Grundscheines abzunehmen. Die B-Lizenz kann erworben werden, wenn der Inhaber zwei Jahre im Besitz der C-Lizenz ist und eine Lehrtätigkeit von zwei Saisons nachweisen kann.
Zulassungsvorraussetzungen:
Mindestalter: 18 Jahre, Cat-Grundschein, SBF-Binnen, Rettungschwimmpass "Bronze", Nachweis einer Saison Mitarbeit in der Catausbildung einer anerkannten Schule.
Befugnisse:
Catamaran- C- Lizenz:
Der Inhaber der C-Lizenz kann in einer anerkannten Wassersportschule eingesetzt werden. Er führt eigenständig die Ausbildung der Schüler für den Catamaran-Grundschein durch. Die Schulleitung kann ihn beauftragen die entsprechende Prüfung abzunehmen.
Catamaran-B-Lizenz:
Der Inhaber der Catamaran-B-Lizenz wird vom VDS autorisiert Seminare zur Erlangung der C-Lizenz durchzuführen und zu prüfen.
Catamaran-A-Lizenz:
Der A-Lizenz-Inhaber führt im Namen des VDS Seminare zur Erlangung der B-Lizenz durch. Die Prüfungen werden ebenfalls von mindestens zwei A-Lizenz-Inhabern abgenommen
Ausbildung zur Catamaranlehrer-Lizenz „C“ und „B“
Kombination mit Segelgrundscheinlehrer-Seminar möglich
Theoretische und praktische Schulung nach den VDS-Ausbildungsplänen für Catamaranlehrer, Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Termine: siehe unter "Aktuelles"
Lehrgangsgebühr: € 590,00 inkl. Mwst
Kombiseminar: € 890,00 inkl. Mwst (Jollen- u. Cat.-Lehrer-Lizenz)
Prüfungsgebühr: € 70,00
Kombi.-Prüfung: € 100,00
Nachprüfung: € 30,00
Unterkunft/Verpfl. zzgl. Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Leihmaterial sowie Verwaltungskostenanteil bei Nutzung eines eigenen Bootes.
Anmeldung: mit dem beigefügten Anmeldebogen bei der VDS-Geschäftsstelle
Anmeldeschluss: drei Wochen vor Lehrgangsbeginn
Teilnehmerzahl: mindestens 6 Personen oder nach Anfrage
Catamaranlehrer „C“
Zulassungs-
voraussetzungen: SBF-Binnen unter Segel und Motor
(oder DSV A-Schein mit Motorberechtigung)
Rettungsschwimmpass „Bronze“ DLRG
40 h Hospitation in einer anerkannten Catamaranschule
Catamaran-Grundschein
Alter: 18 Jahre
Catamaranlehrer „B“
Zulassungs-
voraussetzungen: SBF-Binnen und SBF-See
Catamaran-C-Lizenz und mindestens zwei Saisons Lehrpraxis
Rettungsschwimmer Zeugnis
Erste-Hilfe-Nachweis
Führungszeugnis
Alter: 25 Jahre
Wichtiger Hinweis:
Der Bewerber muss bei der Anmeldung zum Catamaranlehrerseminar bereits über Lehrpraxis verfügen. Das Cat-Segeln selbst kann während des Lehrganges nicht von Grund auf erlernt werden.
Wir bitten gleichzeitig mit der Anmeldung für eine entsprechende Unterkunft am Ort der Ausbildung selbst zu sorgen. Gleichzeitig sollte auch das Leihmaterial gebucht werden.
Katamaran- u. Surfmühle Boek, Monika Strauß, Campingplatz „Bolter Ufer“, 17248 Boeker Mühle/Müritz, Fon. 039823-21380, Mobil: 0172-6599311, info@surfmuehle.de
Der Weg zum lizenzierten Catamaranlehrer
Catamaransegeln ist eine Sportart, die sich weltweit zunehmender Beliebtheit erfreut. Die Faszination der Geschwindigkeit, das „Fliegen“ über dem Wasser im Trapez ist ein Erlebnis, das immer mehr sportlich ambitionierte und freizeithungrige Menschen in ihren Bann zieht.
Jung und Alt entdecken, dass Catamaransegeln durchaus eine Alternative zum Surfen oder zum Jollensegeln darstellt und wollen ihren Ehrgeiz noch einmal testen. Allerdings kommt es dabei immer wieder zu unliebsamen Zwischenfällen, die
deutlich machen, dass mangelhafte Ausbildung und mangelnde Erfahrung die Gründe sind für das häufige „Eben noch mal gut gegangen“.
Unser Fachmann für den Bereich Catamaransegeln , Ex-Europameister und Buchautor Klaus Enzmann, hat sich das Ziel gesetzt, so vielen Seglern und Umsteigern aus dem Surfsport eine möglichst solide Grundausbildung im Catsegeln zu ermöglichen.
Um dieses Ziel zu verwirklichen, ist eine gründliche und umfassende Ausbildung der Catamaranlehrer unabdingbar.
Auf der Grundlage eines international abgestimmten Levels für die Ausbildung von Catamaranlehrern veranstaltet der Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. Catamaranlehrer-Seminare, denen eine mehrstufige Ausbildung im Wechsel zwischen praktischem Einsatz und Schulung des Bewerbers zu Grunde liegt.
Zulassungsbedingungen:
Der Bewerber muss bei der Anmeldung zum Cat-Seminar bereits über eine Lehrpraxis von mindestens 40 Stunden verfügen, die bei der anmeldung zum Seminar in geeigneter Form nachgewiesen werden muss. die Catamaransegel-Praxis muss mindestens die Fertigkeiten beinhalten, die bei der praktischen Prüfung erwartet werden; das Cat-Segeln selbst kann während des Lehrganges nicht von Grund auf erlernt werden, es können nur die Manöver intensiv geschult werden, deren Ausführung bei der Prüfung erwartet werden.
C-Lizenz
Mindestalter: 18 Jahre, Catamaran-Grundschein, SBF-Binnen, 40 Stunden Hospitation in einer VDs-anerkannten Catamaranschule, Rettungschwimmpass Bronze des DLRG
Der Catamaranlehrer „C“ ist berechtigt, Prüfungen zum Erwerb des VDS/DSV-Catamarangrundscheines abzunehmen und Cat-Lizenz-Anwärter einzuweisen.
B-Lizenz
Mindestalter: 25 Jahre, Catamaranlehrer-„C“-Lizenz und mindestens zwei Saisons Lehrpraxis, SBF-See, Erste-Hilfe-Nachweis, Führungszeugnis
Prüfung
Die Erteilung der jeweiligen Catamaranlehrer-Lizenz erfolgt nach entsprechender Prüfung der Bewerber. Die Prüfung erstreckt sich auf einen praktischen Teil (inklusiv einer Lehrprobe von ca. 15 Minuten) und einen theoretischen Teil, wobei im Rahmen der theoretischen Prüfung eine schriftliche und eine mündliche Prüfung stattfinden.
Prüfungsgegenstände
Catamaranlehrer „C“
a) Theoretische Prüfung
Fragen aus dem Lehrinhalt des theoretischen Seminars
eine Lehrprobe
b) praktische Prüfung
Nachfolgende Übungen müssen bei bis zu 5 Bft. einwandfrei durchgeführt werden:
Wenden ohne Fock, Halsen, Beidrehen und Positionieren, Segel bergen, Boje-über-Bord-Manöver mit Wiederaufnahme, Kreuzen und an der Windkante fahren, Wiederaufrichten nach einer Kenterung, Manöver synchron fahren (Schoten, Traveller, Ruder), Segelsetzen und –bergen, Slippen und Handling
Catamaranlehrer „B“
a) Theoretische Prüfung
Fragen aus den Lehrinhalten des theoretischen Seminars
zwei Lehrproben
b) Praktische Prüfung
Kompletter Grundscheinumfang fehlerfrei, zusätzlich: schulungsmäßiges Vorwindkreuzen, Einhand-Trapezsegeln, Regatta-Start, aufrichten nach Durchkenterung-Einhand-Anlegen an Steg oder Mole, Regatta-Wende aus dem Trapez, Wende ohne Fockhilfe, Segel- und Riggtrimm
Die Seminare werden nach Bedarf eingerichtet und an einem zentralen Ort durchgeführt. Dazu werden die Bewerbungen um Teilnahme an einem „C“- oder „B“-Seminar durch die VDS-Geschäftsstelle gesammelt. Bei ausreichender Teilnehmerzahl erhalten die Bewerber eine konkrete Seminarausschreibung mit Angabe von Austragungsort, -dauer, Seminargebühren und zusätzlich entstehenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Zu den Seminaren werden maximal 15 Teilnehmer zugelassen.
Änderungen vorbehalten!
Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift des Verbandes Deutscher Sportbootschulen VDS e.V für Lehrerlizenzen in den Bereichen Segeln, Catamaransegeln, Windsurfen, Kitesurfen und Motorbootfahren
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ausbildung von Wassersportlern zu sportgerechtem und seemännisch richtigem Verhalten auf den Wassrstraßen, die neben dem Sportbetrieb auch dem allgemeinen Wasserverkehr dienen und den zur Ausübung des Wassersports geeigneten übrigen Gewässern erlässt der Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. (VDS) die folgende Ausbildungs- und Prüfungsordnung:
Grundlage einer sachgerechten Ausbildung der Wassersportler ist das Segel-, Catamaran-, windsurf- und Kitesurfgrundscheinsystem des Verbandes Deutscher Sportbootschulen sowie für den Bereich Motorbootfahren die Prüfungsinhalte der amtlichen sportbootführerscheine- Binnen und-See.
Ziel des Ausbildungssystems für VDS-lizenzierte Ausbilder ist, diesen ein breites Feld für ihre Tätigkeiten im In- und Ausland zu erschließen.
Der Inhaber der Wassersportlehrerlizenz ist berechtigt, die ausbildung zum Erwerb der VDS-Grundscheine an einer anerkannten VDs-Mitgliedsschule in dem entsprechenden Bereich durchzuführen und die Prüfungen in Abstimmung mit dem Schulleiter abzunehmen. Der VDS-lizenzirte Motorbootlehrer ist berechtigt, Unterricht nach den amtlichen Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen und –See an einer VDS-anerkannten Ausbildungsstätte durchzuführen.
Prüfungsverfahren von Wassersportgrundscheinlehrern
1. Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Deutsch als Muttersprache oder Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
SBF-Binnen unter Antriebsmaschine und unter Segel
Rettungschwimmernachweis
entsprechender Grundschein
Teilnahme an einem Grundscheinlehrer-Seminar
2. Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Die Prüfung zum Erwerb der Grundscheinlehrer-Lizenz wird beim VDS
schriftlich beantragt
Dem Antrag sind beizufügen
I. Nachweis gem. Zulassungsvoraussetzungen
II. Ein Passbild
III. Nachweis über Entrichtung der Prüfungsgebühr
3. Prüfung der Grundscheinlehrer
- Die Erteilung der VDS-Grundscheinlehrerlizenz und VDS-Motorbootlehrerlizenz erfolgt nach entsprechender Prüfung der Bewerber
- Die Prüfungskommission besteht aus mindestens zwei Personen, wobei einer der Prüfer an der Ausbildung der Bewerber beteiligt sein darf.
- Die Prüfungskommission entscheidet mit Stimmenmehrheit, wobei die Stimme des Vorsitzenden bei Stimmengleichheit entscheidet
- Die Prüfung findet an einer VDS-Mitgliedsschule statt
- Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden
4. Prüfungsablauf/Bewertungen
Die Prüfung erstreckt sich auf einen theoretischen (schriftlichen und mündlichen Teil/Lehrprobe) sowie einen praktischen Teil.
a) Schriftliche und mündliche Prüfung
Der Bewerber hat einen Fragebogen zu beantworten. Erreicht der Bewerber die zum unmittelbaren Bestehen erforderliche Punktzahl, ist die Prüfung bestanden. Erreicht der Bewerber eine Punktzahl, die eine mündliche Prüfung erforderlich macht, so hat er diese mit ausreichendem Ergebnis zu absolvieren. Besteht der Bewerber auch nicht die mündliche Prüfung, ist die Teilprüfung Theorie nicht bestanden. Das Bestehen der theoretischen Teilprüfung zu a) ist Voraussetzung für die Zulassung zur theoretischen Teilprüfung b)
b) Lehrprobe im theoretischen Teil
die Prüfungskommission wählt aus den Unterrichtsinhalten zum entsprechenden Grundschein bzw. zu den amtlichen Sportbootführerscheinen ein Thema aus, das der Bewerber in mindestens 15 Minuten vorzutragen hat. Anschaulichkeit, sachliche Richtigkeit, Unterrichtstil und Kontakt zur Gruppe sowie Zielstrebigkeit und Ergebnis der Lehrprobe werden bewertet. Wird die theoretische Lehrprobe als nicht ausreichend bewertet, ist die Teilprüfung Theorie nicht bestanden.
Der nicht bestandene Prüfungsteil kann frühestens zum Zeitpunkt der nächsten Prüfung wiederholt werden.
5. Prüfungsinhalte
Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungsplänen
6. Lizenzerteilung
Die VDS Lehrerlizenz wird für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Voraussetzung für die Lizenzverlängerung ist die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung des VDS oder des Deutschen Segler-Verbandes oder der Nachweis fortgesetzter Ausbildungstätigkeit an einer VDS-Mitgliedsschule.
Verstößt der vom VDS lizenzierte Lehrer gegen die Ausbildungs- und/oder Prüfungsvorschriften des VDS, soll er je nach Lage des Falles abgemahnt werden. Bei mehrfachen Verstößen kann der VDS die entsprechende Lizenz entziehen.
Im begründeten Einzelfall kann der VDS Sonderregelungen treffen.
7. Erteilung der Prüferlaubnis
Der VDS erteilt für die Breiche Segeln, Catamaransegeln, Windsurfen und Kitesurfen an lizenzierte VDS-Ausbilder Prüferlaubnisse auf antrag des Schulleiters oder Inhabers einer VDS-Mitgliedsschule. Die Prüferlaubnis erlischt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei Wechsel des Lizenzinhabers in eine andere VDS-Mitgliedsschule kann die Prüferlaubnis übertragen werden.
8. Kosten
Die Kosten für die Abnahme der Prüfung betragen für alle Grundscheinlehrer-Lizenzprüfungen EUR 70,00 und für die Nachprüfung im Teilbereich EUR 30,00.
Die Gebühren müssen spätestens zwei Wochen vor der Prüfung beim VDS eingegangen sein.
Die geänderte Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift tritt am 01.04.2004 in Kraft.