Sportbootschulen

Sie suchen eine qualifizierte Ausbildungsstätte?

Unser Schulen-Suchverzeichnis wird Ihnen dabei helfen, eine qualifizierte Segelschule/Wassersportschule zu finden. Alle VDS-Mitgliedsschulen sind vor ihrer Aufnahme sorgfältig nach einheitlichen Kriterien überprüft worden. Sie können daher davon ausgehen, dass Sie bei der Segelschule Ihrer Wahl eine solide theoretische und praktische Ausbildung erhalten werden.

Unser Schulen-Suchverzeichnis

In unserem Schulen-Suchverzeichnis finden Sie mit Hilfe der Suchoptionen die für Sie passende Schule. Hier können Sie Schulen in Deutschland anhand des Standortes und der Kurse, welche mindestens angeboten werden sollen, anzeigen lassen. Ebenso können Sie nach den vielen weiteren VDS-Schulen in Europa oder auch weltweit suchen. Durch die Möglichkeit der Kombination der Suchoptionen finden Sie Ihre "Schule nach Maß".

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und Freude bei Ihrem Lehrgang!

 

Das QAW Siegel – Qualitätsausbildung im Wassersport

Im Rahmen der Deregulierungsbemühungen in der Sportschifffahrt haben die Regierungsparteien im Deutschen Bundestag am 29.11.2011 den Antrag "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt" eingebracht und diesen am 26. Januar 2012 beschlossen. U.a. wurden dabei folgende Forderungen formuliert.

"In Deutschland gibt es für die Wassersportschulen unterschiedliche Möglichkeiten, eine Anerkennung zu erhalten. Sportverbände und kommerzielle Ausbildungsdachorganisationen legen Ausbildungsstandards fest, die allerdings nicht miteinander harmonisiert sind und deren Einhaltung oft nicht kontrolliert wird. Darüber hinaus bilden viele Schulen aus, die keiner Organisation angeschlossen sind. Deshalb ist zu prüfen, ob ein einheitliches Zertifikat sinnvoll ist und wie es eingeführt werden kann.

Die Verbände und Vereine sind dabei zu unterstützen, anstelle der bislang für den Verbraucher nicht transparenten und aussagekräftigen Zulassung der Ausbildungsstätten ein einheitliches Qualitätssiegel zu schaffen, das Mindeststandards in der Ausbildung garantiert. Sollte bis Ende des Jahres 2016 kein deutlicher Fortschritt hin zu einem einheitlichen Qualitätssiegel erreicht worden sein, soll die Bundesregierung selbst die Initiative ergreifen, um allgemeine Mindeststandards sicherzustellen."

Um diesem Auftrag gerecht zu werden, haben sich die drei Wassersportverbände

  • DMYV – Deutscher Motoryachtverband e.V.
  • VDS – Verband Deutscher Sportbootschulen e.V.
  • VDWS – Verband Deutscher Wassersport Schulen e.V.

zur Arbeitsgemeinschaft Qualitätsausbildung im Wassersport – QAW zusammengeschlossen.

Zweck des Zusammenschlusses

Zweck des Zusammenschlusses ist es, einen nach einheitlichen Kriterien vergebenen gemeinsamen Qualitätsstandard für die angeschlossenen Ausbildungsbetriebe zu gewährleisten. Dadurch soll der wassersportsportinteressierten Öffentlichkeit eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl einer qualifizierten Ausbildungsstätte ermöglicht werden. Gleichzeitig dient die erhöhte Transparenz der Abgrenzung gegenüber den undurchschaubaren, verwirrenden und damit unzumutbaren Offerten von nicht organisierten und unqualifizierten Anbietern. Weitere Schulverbände können nach Maßgabe dieses Vertrages beitreten.

Die vertragsschließenden Verbände vereinbaren auf der Grundlage ihrer vorhandenen verbandseigenen Richtlinien gemeinsame Qualitätskriterien. Sie verpflichten sich, durch Überwachung ihrer Mitgliedsschulen sicherzustellen, dass die QAW Standards nur unter Einhaltung der verbandseigenen Ausbildungs- und Anerkennungsrichtlinien vergeben werden.

Als Ausdruck dieser gemeinsamen Bemühungen wurde ein Qualitätssiegel entwickelt, dass die Mitgliedsverbände und ihre angeschlossenen Schulen für ihre Öffentlichkeitsarbeit einsetzen können.

Die gemeinsamen QAW Standards sollen gegenüber Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und anderen Verbänden als einheitliches Qualitätsstandard in der Wassersportausbildung propagiert werden. Gleichzeitig werden die Behörden und die öffentliche Stellen gebeten, die im Bundestagsbeschluss angebotene Unterstützung bei der Verbreitung des Qualitätssiegels in der Öffentlichkeit, aktiv zu forcieren.

Die Mitgliedsverbände verpflichten sich, sich gegenseitig über ihnen bekannt werdende Verstöße gegen Verpflichtungen dieses Vertrages zu informieren. Jeder Mitgliedsverband wird entsprechende Verstöße von Mitgliedsschulen unterbinden und ahnden, sobald ihm diese bekannt geworden sind.

 

Die QAW-Qualitätsstandards

Auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnungen sowie der Schulanerkennungsrichtlinien der beteiligten Verbände werden für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft QAW folgende Qualitätsstandards verbindlich definiert.

1. Schule – Formelle Voraussetzungen

  • Die Schule muss sich auf wirtschaftlich gesicherter Grundlage befinden, die Eigentumsverhältnisse nachweisen sowie die gewerbe- und steuerrechtlichen Voraussetzungen eines Unternehmens erfüllen. Dies gilt nicht für gemeinnützige Vereine.
  • Die Schule verfügt über einen gesicherten, jederzeitigen Zugang zum Ausbildungsgewässer, das Nutzungsrecht muss ggf. durch den Eigentümer oder Behörden bestätigt werden.
  • Die Schule muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen.
  • Jede Schule muss sich eindeutig als Verbandsschule darstellen. Dazu gehören Schulschild, Schulflagge und -Schulstempel, sowie die Verlinkung auf der Internetseite und der Hinweis auf Werbematerial.
  • Die Schule verpflichtet sich, die Ausbildung zum Erwerb der amtlichen Sportbootführerscheine entsprechend den gültigen Verordnungen und Durchführungsrichtlinien durchzuführen.
  • Die Schule verpflichtet sich, die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der freiwilligen Befähigungsnachweise und Zertifikate nach den Vorschriften des jeweiligen Verbandes durchzuführen.

2. Schule – Materielle Voraussetzungen

  • Die Schule verfügt über einen geeigneten Raum für Theorieunterricht, bei revierbedingtem Unterricht im Freien eine entsprechende Arbeitsfläche, mit einer angemessenen Zahl von Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen.
  • Es müssen ausreichende Umkleidemöglichkeiten und sanitäre Anlagen vorhanden sein.
  • Das für den Ausbildungsbetrieb notwendige Schulungsmaterial muss optisch ansprechend gelagert und präsentiert werden.
  • Die Schule muss als Schulbetrieb zu erkennen sein. Das setzt voraus, dass es Informationstafeln, eine Beschilderung, eine Anmeldung, ein Büro sowie weitere typische Elemente gibt, die für den Verbraucher auf eine ordnungsgemäße Ausbildungsstätte schließen lassen.

3. Schulleitung – Personelle Voraussetzungen

  • Für die Leitung der Schule müssen die jeweils notwendigen Lizenzen der Mitgliedsverbände nachgewiesen werden.
  • Die Ausbildungsstätte muss über eine, ihrem Schüleraufkommen angemessene Zahl an Ausbildern verfügen.
  • Mindestens der Ausbildungsleiter für die jeweils angebotene Wassersportart muss im Besitz einer gültigen Ausbildungslizenz sein. Näheres regeln die Ausbildungsrichtlinien des jeweiligen Verbandes.
  • Schulen die über mehrere Niederlassungen verfügen, müssen diese Voraussetzungen an jeder Niederlassung erfüllen.

4. Unterrichtsausstattung

  • Die Ausbildungsstätte muss für alle am Standort angebotenen Kurse eine angemessene Zahl an Ausbildungsbooten bzw. einen entsprechenden Boardpark vorweisen. Alle Boote und Sportgeräte sollen von Bauart, Größe und den Manövereigenschaften für die Bewerber gut zu beherrschen sein.
  • Ausbildungsboote müssen die Anforderungen der Sportbootführerscheinverordnungen und sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen.
  • Für sämtliche Ausbildungsboote ist der Abschluss von Haftpflichtversicherungen nachzuweisen.
  • Wenn es die rechtlichen Bedingungen oder die Besonderheiten des Reviers erfordern, muss ein motorbetriebenes Rettungsfahrzeug zur Verfügung stehen (beim Kitesurfen immer notwendig außer bei Stehrevieren).
  • Für die Ausbildung auf dem Wasser und die Vermietung stehen Schwimmwesten in ausreichender Zahl zur Verfügung.
  • Bei allen Strandsportarten muss für ausreichende Kälteschutzkleidung unter Einhaltung entsprechender Hygienevorschriften gesorgt sein.

5. Lehrmittel

  • Schulungsmaterial nach den gültigen Lehrplänen bzw. Ausbildung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften.
  • Hilfsmittel zur Stoffvermittlung wie Modelle, Tafel oder Flipchart, Beamer, Overheadprojektor, Videos, Kartenständer.
  • Soweit es für das Ausbildungsziel notwendig ist, sollten vorhanden sein: Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften, Seekarten und -bestecke, See- und Hafenhandbücher, Tidenkalender, Bekanntmachungsmedien z.B. „Nachrichten für Seefahrer“ (NfS) oder „Bekanntmachungen für Seefahrer“ (BfS), elektronische Navigationshilfen, Funkgeräte (nur bei Funkausbildung).
  • Knotentafeln und Tauwerk zum Üben.

Die aufgeführten Voraussetzungen sind Mindestanforderungen, die durch weitere Elemente aus den besonderen Bestimmungen der einzelne Verbände zu ergänzen sind, soweit dies für einen qualitativ angemessenen Schulungsbetrieb notwendig ist.

Umsetzung

Die vertragsschließenden Verbände verpflichten sich, die jeweils vorhandenen Qualitätsstandards einzuhalten und für die Umsetzung in den ihnen angeschlossenen Betrieben zu sorgen. Der jeweilige Mitgliedsverband ist berechtigt, jederzeit und unangemeldet Kontrollen in seinen Schulen durchzuführen. Die Berechtigung zum Führen des Qualitätssiegels endet nach 5 Jahren. Ein Standort-Check durch den jeweiligen Verband wird im gleichen Rhythmus durchgeführt. Ist ein Standort-Check in dem Zeitraum von 5 Jahren nicht erfolgt, kann die Ausbildungsstätte schriftlich einen Verlängerungsantrag stellen, und dabei erklären, dass sie die Qualitätskriterien weiterhin erfüllt.